REACH
Registrierung, Evaluierung und Authorisierung von Chemikalien

REACH, die Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist seit 1. Juni 2007 in Kraft.
REACH soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherstellen, den freien Verkehr von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessern.
REACH schafft europaweit einheitliche Vorschriften zur Neustoffanmeldung und Altstoffbewertung.
REACH schreibt den jeweiligen Akteuren in der Wertschöpfungskette - Hersteller - Importeur – nachgeschalteter Anwender - Pflichten und Auflagen zu, die im Umfang und Zeitausmaß genau festgelegt sind. Händlern obliegt die Aufgabe Information - z.B. im Rahmen von Sicherheitsdatenblättern - weiterzuleiten. Verbrauchern und Verwendern soll dadurch höchstmöglicher Schutz zuteil werden.
Es gilt der Grundsatz „Ohne Daten kein Markt“. Das heißt, dass nicht registrierte oder zugelassene Stoffe nicht mehr in der EU-Gemeinschaft hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen.